Michael Leipold - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

AKTUELLES

Asylrecht. Wichtige Informationen

Wem die Flucht nach Deutschland vor Gefahren im Heimatland gelungen ist, möchte meist Asyl beantragen und nur in bestimmten Fällen zunächst eine Duldung beantragen. Über Asylanträge entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; die Ausländerbehörden der Landkreise und großen Städte regeln den Aufenthalt während und nach Abschluss der Asylverfahrens. Vor einer Beantragung von Asyl sollten die folgenden Informationen beachtet werden.

Der eigentliche Asylantrag richtet sich auf die Anerkennung als politisch Verfolgter im Heimatland.

Wer aus einem Staat der Europäischen Union oder aus einem anderen sicheren Drittstaat nach Deutschland einreist, wird nicht als Asylant anerkannt. Wer trotzdem nachweisen kann, in seinem Heimatland politisch verfolgt zu werden, wird als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskommission anerkannt („kleines Asyl“).

Andere Personen können die Feststellung beantragen, dass bestimmte Abschiebungsverbote für sie bestehen, etwa bei konkreter Gefahr der Folter. Flüchtlinge, etwa aus Afghanistan, dem Iran oder Irak, müssen nachweisen, dass sie als Zivilpersonen in ihrem Heimatland einer großen Lebensgefahr wegen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts ausgesetzt sind. Dabei spielt die Anwendung der EU-Qualifikationsrichtlinie eine wichtige Rolle.

Anderen Personen kann Abschiebungsschutz zugebilligt werden, wenn sie im Heimatland oder in einem anderem Staat konkrete Gefahren für Leben, Körper oder Freiheit fürchten (humanitäre Gründe), etwa bei schweren Krankheiten oder Traumatisierungen.

Alle Personen, die Asyl beantragen oder ihren Flüchtlingsstatus feststellen lassen wollen, sollten umgehend mit einem im Asylrecht erfahrenen Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen. Der Anwalt sollte auch die Situation im jeweiligen Heimatland gut kennen.

Folgender Hinweis ist sehr wichtig: Das erste Gespräch mit dem Anwalt sollte vor der offiziellen Anhörung durch die Asylbehörde (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) erfolgen.

Leider bleiben viele Asylanträge erfolglos, weil die Flüchtlinge regelmäßig nicht wissen, dass sie ihr Schicksal und die Gefahren ganz konkret (Zeitpunkt, Ort, was war passiert?) schildern müssen. Wegen der Dublin-Verordnung ist es wichtig, ob schon in einem anderen europäischen Land Asyl beantragt wurde.

Nach einer misslungenen Anhörung sind Korrekturen nur noch begrenzt möglich.
Rechtsanwalt Michael Leipold hat sich insbesondere auf Afghanistan, Pakistan, Indien, Iran und die Maghreb-Staaten spezialisiert.
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