Michael Leipold - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

STRAFRECHT


Strafrechtliche Verurteilungen haben stets unmittelbar gravierende Folgen, etwa die Zahlung einer Geldstrafe oder das Leben mit einer Freiheitsstrafe, auch wenn dies zur Bewährung ausgesetzt ist. Aber auch mittelbar können schwere Folgen, etwa sozialer, beruflicher, familiärer oder aufenthaltsrechtlicher Natur entstehen. Deshalb ist in der Strafverteidigung der – einseitige – Schutz des Mandanten wichtig, um falschen oder zu harten Verurteilungen zu begegnen.

Die wesentlichen Weichenstellungen erfolgen bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Die frühzeitige Einschaltung eines im Strafrecht kompetenten Anwaltes ist deshalb von enormer Bedeutung. Dabei ist wichtig zu wissen, dass man etwa bei der Polizei auf eine Ladung hin keine Aussage machen muss. Sinnvoll ist es, dass, wenn man eine Ladung der Polizei zur Vernehmung erhält, ein bevollmächtigter Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakte nimmt.

Grundrechtsrelevante Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft und Polizei, wie etwa Durchsuchungen oder Verhängung von Untersuchungshaft erfordern ein schnelles anwaltliches Handeln. Durchsuchungen werden meistens nicht in den üblichen Geschäftszeiten durchgeführt; eine Verhaftung erfolgt naturgemäß für den Betroffenen meistens überraschend. Die schnelle Erreichbarkeit eines Anwalts ist das wichtig. Unter der Rubrik „Kontakt“ finden Sie deshalb die Notrufnummer meiner Kanzlei.

Es gibt Bereiche der Strafverteidigung, die einige Sonderheiten ausweisen:

Im Jugendstrafrecht weichen die prozessualen Regeln im Interesse der Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen von den „normalen“ Verfahrensregelungen ab. Hinsichtlich der Sanktion der von jungen Menschen begangenen Normverstößen ist die Erziehung ein ganz entscheidendes Kriterium.

Die Vorwürfe von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz erwachsen sehr häufig aus verdeckten Ermittlungen. Entscheidend auf die Art der Strafe und das Strafmaß wirken sich Art, Menge und Wirkstoffgehalt der in Rede stehenden Betäubungsmittel aus.

Die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen setzt sich mit Delikten auseinander, wie Unfallflucht, Nötigung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung, Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Gleichermaßen vehement wie in der Strafverteidigung setzte mich auch für die Wahrnehmung der Opferrechte der Mandanten – bei der Nebenklage – ein.